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Fall Maddie: Eltern scheitern vor europäischem Gerichtshof

Maddies Eltern suchen immer noch verzweifelt nach ihrer Tochter.
Maddies Eltern suchen immer noch verzweifelt nach ihrer Tochter. ©AFP/CanvaPro
Die Eltern der vermissten Britin Maddie McCann haben vor Gericht eine Niederlage erlitten. 
Heute vor 15 Jahren verschwand die dreijährige Madeleine McCann
Maddie McCann: Deutscher Verdächtiger offiziell beschuldigt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Dienstag, das Recht auf Schutz des privaten Familienlebens der McCanns sei nicht verletzt worden. In dem Rechtsstreit geht es um Veröffentlichungen des portugiesischen Ex-Ermittlers Goncalo Amaral. Ihm werfen Maddies Eltern vor, ihren Ruf geschädigt zu haben.

Eltern selbst involviert?

Amaral beschuldigte Kate und Gerry McCann, selbst in das Verschwinden ihrer Tochter involviert gewesen zu sein. Am 3. Mai 2007 verschwand die damals dreijährige Britin Madeleine - auch Maddie genannt - aus einem Ferienappartement im portugiesischen Praia da Luz. Die Eltern hatten Maddie und ihre beiden jüngeren Geschwister im Appartement gelassen, als sie in einem nahe gelegenen Restaurant mit Freunden zu Abend aßen. Regelmäßig schauten sie nach den Kindern - bis die Mutter plötzlich entsetzt feststellte: Maddies Bett war leer, und die Terrassentür stand offen. Seitdem fehlt von dem Mädchen jede Spur.

Ermittler gehen davon aus, dass der Deutsche Christian B. Maddie entführte und umbrachte. Es gibt viele Hinweise, aber die Beweiskette ist nicht geschlossen, und es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Derzeit sitzt der Verdächtige in einem Gefängnis in Deutschland eine mehrjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005 in Praia da Luz ab.

Meinungsfreiheit

Das Gericht argumentierte, der mögliche Image-Schaden der McCanns sei wenn dann dadurch entstanden, dass zeitweise gegen sie ermittelt worden sei - nicht durch Amarals Veröffentlichung. Man habe die Auswirkungen auf die McCanns auch gegen die Meinungsfreiheit des Autoren abwägen müssen, hieß es aus Straßburg. Das Paar hat nun drei Monate Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Der europäische Gerichtshof

Der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg setzen sich gemeinsam für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Sie gehören nicht zur Europäischen Union.

(APA)

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