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Fall Krems: Polizei sieht "derzeit keinen Handlungsbedarf"

Im Fall des Anfang August in einem Kremser Supermarkt von der Polizei erschossenen mutmaßlichen 14-jährigen Einbrechers sieht das Landespolizeikommando Niederösterreich nach Bekanntwerden der die Beamten belastenden Gutachten "derzeit keinen Handlungsbedarf".
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Wie Oberstleutnant Roland Scherscher am Donnerstag auf Anfrage der APA erklärte, versehen der Beamte, der den tödlichen Schuss abgeben hat, und seine Kollegin bis auf weiteres Dienst.

Die beiden wurden laut Scherscher bereits unmittelbar nach dem tödlichen Zwischenfall von ihrem bisherigen Einsatzort Krems abgezogen und verrichten seither Innendienst. Nach wie vor werden sie “fallweise und bei Bedarf” psychologisch betreut, sagte der Behördensprecher.

Vor allem das Gutachten des Schießsachverständigen Ingo Wieser belastet den männlichen Beamten massiv. Dieser hatte angegeben, aus einer Entfernung von vier bis fünf Metern kniend auf die Füße des 14-Jährigen gezielt zu haben.

Gemäß den Feststellungen des Ballistikers dürfte der Mann aber im Stehen aus einer Entfernung von 1,8 bis 2 Metern geschossen haben. Die Darstellung des Beamten zu seiner Schussabgabe stehe “in Widerspruch zu objektiv festgestellten Spuren”, heißt es in Wiesers Gutachten wörtlich.

Das Projektil drang dem Jugendlichen unterhalb des linken Schulterblatts in den Rücken. Er hatte keine Überlebenschance.

Insgesamt drückten die Beamten dreimal ab. Die Polizistin gab zunächst einen Warnschuss ab, dann feuerte ihr Kollege auf den 14-Jährigen, während sie noch einmal auf dessen mittlerweile 17-jährigen mutmaßlichen Komplizen schoss. Die Burschen sollen angeblich mit einer Gartenharke bzw. einem Schraubenzieher auf die Uniformierten losgegangen sein.

Die von den Beamten behauptete Notwehrversion erscheint auch insofern fraglich, als der Ballistiker auch feststellte, dass zum Zeitpunkt der Schussabgabe zwischen dem 17-Jährigen und der Polizistin bereits eine Entfernung von sieben Metern bestand. Der Bursch dürfte somit bereits im Begriff gewesen sein, den Raum zu verlassen, was zu seiner Verantwortung passen würde, er habe angesichts der Polizei die Flucht ergriffen.

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