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Fall Kaprun: Alle Klagen abgewiesen

New York - Die New Yorker Richterin Shira A. Sheindlin hat im Fall der Kaprun-Seilbahnkatastrophe vom 11. November 2000 mit 155 Toten alle US-Klagen abgewiesen.

Bei den Klagen wurden die Gletscherbahnen Kaprun, die Republik Österreich, das Land Salzburg, die Österreichwerbung sowie zahlreiche andere Betriebe belangt. Die Entscheidung des Gerichts ist der Finanzprokuratur im Original von amerikanischen Anwälten per Mail zugestellt worden, teilte ein Sprecher der Finanzprokuratur der APA am Mittwochnachmittag mit.

Bei den zurückgewiesenen Klagen, die von einem Rechtsanwalt-Team um Ed Fagan eingebracht wurden, handle es sich um Verfahren, an denen sich nicht amerikanische Staatsbürger beteiligt hatten. Übrig geblieben seien rund sechs Verfahren von amerikanischen Klägern, die aber nicht von Fagan vertreten werden, hieß es.

Das Gericht in New York habe die Auffassung vertreten, dass Österreich sehr wohl eine angemessene Gerichtsbarkeit habe und die Fälle dort besser aufgehoben wären, erläuterte die Finanzprokuratur die Ansicht des US-Gerichts. Eine Entscheidung über Ed Fagan persönlich, ob er von den Verfahren ausgeschlossen werden könne, sei noch offen.

Die Richterin habe angeführt, dass in den US-Verfahren keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden, obwohl diese teilweise bereits seit 2003 anhängig seien, erläuterte der Sprecher der Gletscherbahnen Kaprun, Harald Schiffl. Zudem habe die Richterin festgestellt, dass sich sämtliche Beweismittel in Europa befinden. Es sei „extrem mühsam, teuer und zeitaufwendig, die bereits vorhandenen Unterlagen aus dem österreichischen Strafverfahren zu übersetzen“.

Sheindlin habe darauf verwiesen, dass das US-Gericht auch nicht in der Lage sei, Zeugen aus Europa zu laden, erklärte Schiffl. Weiters habe die Richterin erklärt, dass Österreich US-amerikanische Entscheidungen nicht anerkenne und daher eine endgültige Entscheidung in den USA gar nicht möglich wäre. Auch das öffentliche Interesse spreche dafür, „die Sache in Österreich zu erledigen“.

Alle Fragen seien nach österreichischem Recht zu lösen, habe die Richterin betont. Die österreichische Regierung habe ja eine Vermittlungskommission eingesetzt, welche sich um eine einvernehmliche Lösung bemühe.

Aus all diesen Gründen komme das US-Gericht zu dem Ergebnis, dass die Klagen mangels Zuständigkeit zurückzuweisen sind. Österreich habe ein wirksames und effizientes Rechtssystem und sei grundsätzlich geeignet, die Kaprun-Verfahren abzuführen. „Dies wird auch noch dadurch unterstrichen, dass nach Ansicht des US-Gerichts alle Kläger in den USA auch Klagen in Österreich anhängig gemacht haben“, sagte der Sprecher der Gletscherbahnen.

Das US-Gericht habe alle fünf Klagen ausländischer Kläger abgewiesen. Dies bedeute, dass damit die Klagen „aus dem Jahr 2003, als auch die Klage aus dem Jahr 2006 gegen die Republik Österreich, die Gletscherbahnen u.a. sowie neue Klagen aus dem Jahr 2007 unter anderem gegen den Fachverband der Seilbahnen“ zurückgewiesen wurden. Fagan sei es außerdem nur um Fragen der Zuständigkeit, nicht um den Fall selbst gegangen, so Schiffl.

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