Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, der APA am Freitag sagte, sei aber noch nicht abschätzbar, wie groß der Kreis der möglichen Verdächtigen ist. Sollte die undichte Stelle gefunden werden, drohen jedenfalls bis zu drei Jahre Haft.
Wieviele Personen Zugriff auf die Kampusch-Akten hatten, ist schwer einzugrenzen. Der Originalakt des Wiener Straflandesgerichtes (Aktenzahl 222 UR 59/03-K) wurde jedenfalls am 28. März an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss weitergegeben, sagte Sprecherin Alexandra Mathes der APA am Freitag. Ausgenommen wurde zwar das Einvernahmeprotokoll von Natascha Kampusch, nicht aber die am Freitag von der Tageszeitung “Heute” zitierte Aktennotiz. Auch die Staatsanwaltschaft hat ihr Tagebuch zum Fall Kampusch Anfang April ans Parlament übermittelt.
Zutritt zum Aktendepot im Lokal V haben nicht nur die 17 Mitglieder des Untersuchungsausschusses, sondern auch die Ersatzmitglieder, die mit dem U-Ausschuss befassten Mitarbeiter der Parlamentsklubs sowie die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion. Wieviele Personen das insgesamt sind, war im Parlament vorerst nicht in Erfahrung zu bringen. Ausschuss-Vorsitzender Peter Fichtenbauer (F) betonte jedoch, dass die Arbeit im Aktendepot streng überwacht werde und dass kopierte Akten mittels Wasserzeichen gesichert werden (siehe APA238).
Sollte die undichte Stelle gefunden werden, drohen bis zu drei Jahre Haft. Das sieht die Bestimmung über die “Verletzung des Amtsgeheimnisses” im Strafgesetzbuch (Paragraf 310) vor. Dieser Paragraf gilt nicht nur für Beamte und Mitarbeiter der Justiz, sondern auch für Abgeordnete und Mitarbeiter in vertraulichen Untersuchungsausschüssen.
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