Die Verhandlung wurde ob des zu erwartenden Medienandrangs in den Großen Schwurgerichtssaal verlegt. Die Frage, ob der Angeklagte den Peiniger von Natascha Kampusch – wie ihm von der Staatsanwaltschaft unterstellt wird – der behördlichen Verfolgung entziehen wollte, dürfte zumindest in erster Instanz rasch geklärt sein.
Vermutlich wird Richterin Minou Aigner bereits unmittelbar nach der Einvernahme des 45-Jährigen ihr Urteil sprechen und auf die Vernehmung der zeugenschaftlich geladenen Polizisten verzichten. “Im Endeffekt ist eine reine Rechtsfrage zu beurteilen”, meinte sie im Gespräch mit der APA. Abgesehen von den Beamten hat die Staatsanwaltschaft auch keine weiteren Zeugen beantragt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen Ernst H. bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.
Natascha Kampusch selbst hat kein Interesse, als Zuhörerin der Verhandlung beizuwohnen und wird daher auch dem Grauen Haus fernbleiben, wie ihr Rechtsbeistand Gerald Ganzger auf APA-Anfrage ankündigte: “Das Verfahren betrifft sie nicht. Ihre Anwesenheit ist daher nicht notwendig”
Nachdem Natascha Kampusch am 23. August 2006 nach achteinhalbjähriger Gefangenschaft die Flucht aus den Fängen Priklopils gelungen war, hatte dieser Ernst H. kontaktiert und in dessen Auto eine “Lebensbeichte” abgelegt. Die Anklagebehörde macht Ernst H. zum Vorwurf, er hätte wie Priklopil im Wissen um die gegen diesen laufende Fahndung sein Mobiltelefon ausgeschaltet und damit die Peilung seines Handys verunmöglicht. Außerdem habe er Priklopil in seinem Auto “verborgen gehalten”, bis dieser wieder ausstieg um sich – was Ernst H. nicht geahnt haben will – noch am selben Abend das Leben zu nehmen, indem er sich am Nordbahnhof vor einen einfahrenden Zug warf.
“Ich bin optimistisch, dass das Verfahren mit Freispruch ausgehen wird. Meinem Mandanten ist es nicht darum gegangen, Priklopil zu verstecken oder vor behördlicher Verfolgung zu schützen. Er ist davon ausgegangen, dass sich dieser nach dem Treffen der Polizei stellen wird. Das wird sich im Prozess zweifelsfrei herausstellen”, erklärte Verteidiger Manfred Ainedter im Gespräch mit der APA. Er finde es angesichts der Beweislage “eigentlich unglaublich, dass man Ernst H. deswegen vor Gericht zerrt.”
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