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Fall Kampusch - Entscheidung über Ermittlungs-Ende nach Weihnachten

Die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft über den möglichen Abschluss der Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch wird erst nach Weihnachten fallen.
Davon geht der zuständige Grazer Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher aus, der am Wochenende mit der Durchsicht des mehrere tausende Seiten starken Abschlussberichts der Ermittler begonnen hat. Darin enthalten sind alle Erhebungsergebnisse, die nun von der Oberstaatsanwaltschaft beurteilt und bewertet werden. Danach entscheidet sich, was mit der “Akte Kampusch” weiter passiert oder ob diese geschlossen wird.
Mühlbacher will seinen Bericht noch diese Woche an die Oberstaatsanwaltschaft nach Wien schicken, die dann als letzte Instanz über das weitere Vorgehen entscheiden muss. “Vor Weihnachten wird sich das vermutlich nicht mehr ausgehen, ich nehme an, dass es Ende Dezember oder nach dem Jahreswechsel soweit ist”, sagte Mühlbacher am Montag zur APA. “Es geht um die Qualität, nicht um die Geschwindigkeit.”

Die zentrale Figur der bisherigen Ermittlungen war Ernst H., ehemals enger Freund von Kampusch-Entführer Wolfgang Priklopil. Er wird in der Causa als Mitbeschuldigter geführt. Die Oberstaatsanwaltschaft muss unter anderem entscheiden, ob das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder nicht. H. könnte unter Umständen wegen Mitwisserschaft oder Begünstigung zum Selbstmord belangt wird.

H. hatte während neuerlicher Einvernahmen seine Aussage in zwei entscheidenden Punkten plötzlich geändert. So gab er an, dass ihm Priklopil kurz vor dessen Selbstmord die Tat gestanden habe, damit könnte H. sein etwaiges Insiderwissen erklären. Auch für einen verdächtigen Geldfluss zwischen ihm und Priklopil in etwa zum Zeitpunkt der Entführung präsentierte er den Ermittlern eine andere Variante.

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