Fall Israilov: Strafen stehen endgültig fest
Am Dienstag hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Strafen im Mordfall Israilov endgültig bestätigt: Es bleibt demnach bei lebenslang für Otto K., der den sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen zufolge das in Wien begangene Verbrechen penibel geplant hatte, und 19 bzw. 16 Jahren Haft für zwei Komplizen.
Strafberufungen im Fall Israilov abgewiesen
Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits im vergangenen Februar die erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt hatte, wurden nun vom OLG auch die Strafberufungen zurückgewiesen. Der aus seiner tschetschenischen Heimat geflüchtete Asylwerber Umar Israilov war am 13. Jänner 2009 auf offener Straße in Wien-Floridsdorf erschossen worden.
Der Staatsanwaltschaft Wien zufolge dürfte die Bluttat vom tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow in Auftrag gegeben worden sein. Der 27-jährige Israilov hatte gegen Kadyrow ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrieben und sollte daraufhin entführt und gewaltsam nach Tschetschenien zurückgebracht werden. Als die Entführung scheiterte – Israilov wehrte sich heftig, als er von mehreren Männern nach einem Einkauf in einem Supermarkt überwältigt werden sollte -, “war das sein Todesurteil”, so die Anklagebehörde.
Drei Männer angeklagt – Urteile nun endgültig
Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang drei Männer wegen Beteiligung am Mord, versuchter Überlieferung an eine ausländische Macht und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht gebracht: Otto K. war angeblich ein enger vertrauter Kadyrows und soll zumindest mit dessen Billigung das Verbrechen geplant haben.
Suleyman D. hatte Israilov wochenlang ausspioniert, sich am Tatort befunden und die verbrecherischen Pläne mitgetragen, während Turpal-Aliy Y. Israilov gemeinsam mit dem unmittelbaren Täter Letscha B. verfolgte, in die Enge trieb und zu überwältigen versuchte. Die tödlichen Schüsse gab laut Staatsanwaltschaft Letscha B. ab, der sich nach der Bluttat nach Tschetschenien absetzen konnte und von Kadyrow angeblich zum Chef einer Milizeinheit befördert worden sein soll. Mit den drei nunmehr feststehenden Urteilen ist der Fall Israilov abgeschlossen.
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