Bis Einbruch der Dunkelheit haben am Mittwoch, dem 23. Mai 2012 14 Spürhunde und ihre Hundeführer das unwegsame Gelände bei Lanzenkirchen im Ortsteil Ofenbach (Bezirk Wiener Neustadt) durchsucht. Bevor die Polizei die Suche fortsetzt, soll der verdächtige 41-Jährige noch einmal befragt werden. Er gab an, W. dort sterbend zurückgelassen zu haben.
Heidrun W.: Seit Jahren vermisst
Der nun Festgenommene hat am Tag des Verschwindens der Frau am 28. September 2001 im Haus der Familie W. Tischlerarbeiten durchgeführt. Er erklärte gegenüber der Polizei, die Frau sei bei einem Waldspaziergang mit dem Kopf gegen einen Stein geprallt und leblos liegen geblieben. In Panik habe er die Sterbende zurückgelassen. Der Mann sei bei seiner Verantwortung geblieben, sagte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.
Da die Angaben des 41-Jährigen, was die Waldstelle betrifft, zu ungenau war, soll der Mann dazu am Donnerstag, dem 24. Mai 2012 erneut einvernommen werden. Mit seinen Angaben soll das 50 Hektar große Gebiet, das ist etwa eine Größe von 100 Fußballfeldern, in Sektoren eingeteilt werden, um es systematisch zu durchsuchen, sagte der Sprecher des Bundeskriminalamtes, Mario Hejl.
Suchaktion der Polizei läuft
Aufgrund starker Regenfälle musste die Suchaktion am Mittwoch zwischendurch unterbrochen werden. Die Leiche von W. wurde dabei nicht gefunden. Die speziell ausgebildeten Leichenspürhunde können auch nach über zehn Jahren menschliche Überreste aufspüren. Die Polizei sucht weiter nach der Vermissten.
Über den Mann wurde am Donnerstagabend U-Haft verhängt. Das teilte Habitzl mit. Es bestehe nicht nur aus Sicht der Anklagebehörde, sondern auch aus jener des Landesgerichts “dringender Tatverdacht”, sagte er. Der Beschuldigte muss zunächst für zwei Wochen hinter Gitter, dann steht die erste Haftprüfung an.
Der Mann geriet bereits im September 2002 in Verdacht, weil er als Verfasser eines “Abschiedsbriefes” ausfindig gemacht worden war, der vier Tage nach dem Verschwinden der Frau bei Heidrun W. Ehemann einlangte. In dem Text hieß es: “Ich sorge schon um sie, ihr geht es gut, wir sind im Ausland, sie will dich anrufen, wenn sie bereit ist…” Ein “tragfähiger Beweis für eine Täterschaft” konnte damals laut Polizei jedoch nicht erbracht werden.
(Red./APA)
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