Weitere Termine seien nicht angesetzt, die zuständige Richterin am Landesgericht für Zivilrechtssachen werde in vier bis acht Wochen in dem Fall entscheiden. Das Urteil werde schriftlich zugestellt, teilte der Pressesprecher der Familie Karg am Freitagabend mit.
Dem in der Nacht auf 4. August 2008 mit einem “offenen Rücken” geborenen Kind gehe es nach den nötigen Operationen inzwischen “prächtig”, hieß es. Laut dem Sprecher wurde vor Gericht auch ein Pressespiegel zu dem Fall vorgelegt, der untermauern sollte, dass die derzeitige Behandlung behinderter Ungeborener in Bevölkerung und Politik für Entrüstung sorgte. Die Klage gegen die Republik wurde von Emils Kurator, Anwalt Paul Sutterlüty, eingebracht. Das Gericht in Feldkirch verwies den Fall jedoch wegen Nichtzuständigkeit nach Wien.
Der kleine Emil hätte wegen seiner schwerwiegenden Behinderung bis zu seiner Geburt straffrei abgetrieben werden können. Zudem könnten seine Eltern Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der Pränatal-Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre. Emils Eltern sahen in diesem Umstand eine Diskriminierung ihres Sohnes.
Hintergrund ist ein umstrittenes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern wegen eines Fehlers in der Pränatal-Diagnose Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach. “Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden”, betonten Emils Eltern. Geht es nach ihnen, soll das Gericht feststellen, dass Emil durch die bestehende Gesetzeslage in seinem Recht auf Ehre und Würde verletzt wird.
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