Es könne nach dem tragischen Vorfall nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden, lässt Grünen-Abgeordneter Rauch verlauten. Der Fall bedürfe einer sorgfältigen Untersuchung, damit derartige Fälle in Zukunft vermieden werden können.
Die Vorarlberger Landesverfassung sieht im Artikel 66 die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungskommissionen vor.
Die Untersuchungskommission solle dabei alle relevanten Vorgänge, Sachverhalte, Informationsflüsse und Abläufe zwischen allen beteiligten Stellen und Einrichtungen im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des kleinen Cain und den Misshandlungen seines Bruders überprüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung in einem Bericht an den Landtag darstellen.
Die Kommission soll aus Vertreter/innen der im Landtag vertretenen Parteien und aus externen Expertinnen und Experten zusammengesetzt sein, über deren Berufung zwischen den Parteien entscheiden zu sei.
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