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Fall Cain: Jugendwohlfahrt nahm Verantwortung laut Volksanwältin wahr

Fall Cain: Laut Volksanwältin Gabriele Strele trägt sie keine Schuld.
Fall Cain: Laut Volksanwältin Gabriele Strele trägt sie keine Schuld. ©VOL.AT/Hofmeister
Die Vorarlberger Volksanwältin Gabriele Strele hat am Montag die Jugendwohlfahrtsbehörde von einem Verschulden am Tod des dreijährigen Cain freigesprochen. "Die Jugendwohlfahrt hat ihre Verantwortung wahrgenommen", erklärte Strele im Rahmen ihrer Bilanz-Pressekonferenz zum Jahr 2011, auch wenn es gewisse Beanstandungen gegeben habe. Insgesamt bearbeitete die Vorarlberger Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr 621 Fälle, das waren praktisch gleich viele wie 2010 (620).
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Es habe bei der Jugendwohlfahrtsbehörde keinerlei Verdacht auf eine Misshandlung von Cain und seines älteren Bruders bestanden, sagte Strele, die in der Expertenkommission des Landes zur Aufarbeitung des Falles und zur Erstellung von Empfehlungen mitgearbeitet hat. Nach einem Hinweis, wonach die Mutter der beiden Buben durch ihren Lebensgefährten in Gefahr sein könnte, verständigte die Jugendwohlfahrt das Landeskriminalamt und bat um Erhebungen. Tragischerweise langte der entsprechende Bericht erst nach dem Tod von Cain wieder bei der Jugendwohlfahrtbehörde ein.

Strele: Hausbesuch im Fall Cain nicht zwingend notwendig

Ein auch aufgrund des Personalstands nicht durchgeführter Hausbesuch wäre laut Strele zwar optimal gewesen, jedoch nicht zwingend. “Im konkreten Fall hätte ein Hausbesuch zu keinen Ergebnissen geführt, weil zum damaligen Zeitpunkt die Beziehung zwischen der Mutter und dem Mann unterbrochen war”, sagte die Volksanwältin. Cain war im Jänner 2011 nach schwerster Misshandlung gestorben, der damalige Lebensgefährte der Mutter wurde inzwischen wegen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.

Abseits des Falls Cain ging die Landesvolksanwaltschaft wie auch in den Jahren davor Vermittlungen und Beschwerden insbesondere im Bereich Baurecht, Raumplanung oder auch Sozialrecht nach. Diese Bereiche seien zwar immer noch dominant, aber doch rückläufig. Themen, in denen es eine gesteigerte Anzahl von Anfragen gegeben habe, seien etwa das Umweltrecht – Stichwort Lärm – bzw. das Gebiet Staatsbürgerschaft, bei dem etwa die Dauer von Verfahren beanstandet wurden.

Diskriminierungen nehmen zu

Eine leicht gesteigerte Fallzahl (von 24 im Jahr 2010 auf 33 im Jahr 2011) war laut Strele auch bei der Diskriminierungsstelle zu verzeichnen. Exemplarisch führte Strele dabei die Versetzung von drei Volksschullehrerinnen an, die sich von der neuen Schulleiterin gemobbt fühlten. Angeführt wurde auch der Fall einer Agrargemeinschaft, die zwar einen Mann aufnahm, nicht aber seine Schwester. “Sie wollen nicht”, war Strele mit ihren entsprechenden Bemühungen erfolglos geblieben.

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