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Fahrverbot

©Marita Bitschnau

Die Gemeinde weist daraufhin, daß im Bereich oberes Gemeindeamt / Kinderspielplatz ein generelles Fahrverbot gilt. Mehrfach gingen Beschwerden über Mopedfahrer ein. Bei den Wegen im Gebiet des Kinderspielplatzes handelt es sich um Fußwege und nicht um Fahrwege. Deshalb gilt hier absolutes Fahrvrebot für motorisierte Fahrzeuge. Bei Mißachtung erfolgt in jedem Fall Anzeige.

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