Die Auszahlung erfolgt über die Gemeinde gegen Vorlage der Inskriptions- oder Arbeitsbestätigung und der Fahrkarte bei der Gemeinde oder im Wahllokal.
Ersetzt werden die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel bei Inanspruchnahme der möglichen Fahrpreisermäßigungen, wenn der Studien- bzw. Ausbildungsort in einem anderen österreichischen Bundesland oder im Ausland liegt. Die Obergrenze des Fahrtkostenersatzes entspricht dem ermäßigten Preis für die Bahnfahrt Wien-Bregenz und retour, das sind 64,40 (bei Erwerb der Fahrkarte am Automaten).
Jugendliche, die ihren Präsenz- oder Zivildienst außerhalb Vorarlbergs ableisten, bekommen die Fahrtkosten nicht vom Land ersetzt. Diese erhalten ihre Fahrtkostenvergütungen gemäß der entsprechenden Regelungen im Heeresgebührengesetz bzw. im Zivildienstgesetz.
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