Heimlich und rasch wurde nach Ansicht der Gerichte in dem der Polizei davonfahrenden Auto ein Fahrerwechsel vorgenommen. Demnach setzte sich der Zulassungsbesitzer an einem Ort, den die dem Pkw nachfahrenden Polizisten nicht einsehen konnten, ans Steuer des anhaltenden Fahrzeugs. Der bisherige Lenker verließ nach den gerichtlichen Feststellungen schnell den Fahrersitz. Denn er verfügte über keinen Führerschein.
Über den Zulassungsbesitzer aus dem Bezirk Bregenz wurde nach dem Kraftfahrgesetz eine Verwaltungsstrafe von 363 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 73 Stunden) verhängt, weil er jemanden ohne gültige Lenkberechtigung mit seinem Auto fahren ließ. Die Entscheidung in dem Verwaltungsstrafverfahren wurde nun am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) rechtskräftig. Das Wiener Höchstgericht hat die außerordentliche Revision des Beschuldigten gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg zurückgewiesen. Zuvor hatte das Bregenzer Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Strafbescheids der Bezirkshauptmannschaft Bregenz bestätigt und damit der Beschwerde des Beschuldigten keine Folge gegeben.
Nicht geglaubt
Nun wird es auch ein Verwaltungsstrafverfahren gegen jenen Bürger geben, der nach Überzeugung der Gerichte ohne Führerschein mit dem Auto gefahren ist. Der beschuldigte Zulassungsbesitzer, der über eine gültige Lenkberechtigung verfügt, gab an, es habe keinen Fahrerwechsel gegeben. Die ganze Zeit über sei er mit seinem Auto gefahren. Ihm wurde aber ebenso wenig geglaubt wie seinem Kollegen.
Glaubwürdiger waren für die Verwaltungsrichter die Aussagen der beiden beteiligten Polizisten. Das auch deshalb, weil bei der Polizeikontrolle der Fahrersitz nicht auf den Autobesitzer eingestellt war. Die Knie des Zulassungsbesitzers, der 20 Zentimeter größer ist als der Mann ohne Führerschein, stießen nach den Schilderungen der Beamten am Lenkrad des Autos an.
(Seff Dünser)
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