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Fahrerflucht nach Ski-Unfällen kein Kavaliersdelikt

Während der Wintermonate häuft sich die Anzahl der Skiunfälle.
Während der Wintermonate häuft sich die Anzahl der Skiunfälle. ©ÖAMTC/Postl
Laut Statistik der Notarzthubschrauber des ÖAMTC gab es in der Wintersaison 2017/18 1.542 Einsätze nach Pistenunfällen.

Diese ereignen sich oft aufgrund von Fahr- oder Wahrnehmungsfehlern sowie zu hoher Risikobereitschaft. Bei Unfällen mit Verdacht auf Fremdverschulden ist die Tendenz generell steigend. “Wer nach einem Zusammenstoß auf der Skipiste einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht”, erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. Das kann schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen: Das Unfallopfer kann ohne Personaldaten des Schuldigen keine Schadenersatz-Ansprüche geltend machen, der Pisten-Rowdy macht sich im Falle einer Fahrerflucht strafrechtlich schuldig, weil er einen Verletzten zurückgelassen hat. “Ihm drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen”, sagt die ÖAMTC-Rechtsexpertin.

Hilfeleistung ist Pflicht für jedermann

Nach einem Skiunfall ist schnelle und richtige Hilfe notwendig. “Helfen ist für jedermann – das betrifft sowohl Unfallbeteiligte als auch Zeugen – Pflicht. Unterlassene Hilfeleistung wird auch auf der Piste mit einer Strafe geahndet”, macht die ÖAMTC-Juristin aufmerksam. Helfen bedeutet in erster Linie: Stehenbleiben, die Lage begutachten und einschätzen und entweder selbst helfen oder Hilfe organisieren. Genau wie im Straßenverkehr sollte außerdem die Unfallstelle abgesichert werden. “Am besten benutzt man Ski oder Stöcke, die man etwas weiter oben auf der Piste überkreuzt in den Schnee steckt. Damit sind Ski- und Snowboardfahrer gewarnt und können rechtzeitig ausweichen”, erklärt die ÖAMTC-Expertin.

Klärung der Schuldfrage – Zeugen sind wichtig

Zur Rekonstruktion des Tathergangs und Klärung der Verschuldensfrage tragen vor allem Zeugen des Pistenunfalls bei. ÖAMTC-Juristin Unger dazu: “Wer Zeuge eines solchen Vorfalls ist, sollte nicht lange zögern sondern zur Verfügung stehen und seine Daten bekanntgeben.” Sinnvoll ist es überdies, gleich Fotos zu machen (etwa mit einer Handy-Kamera), auf denen z.B. die Sicht- und Pistenverhältnisse zum Unfallzeitpunkt erkennbar sind.

In der Regel werden zur Klärung der Schuldfrage die FIS-Regeln herangezogen. “Wer die Details der Regeln nicht im Kopf hat, sollte auf jeden Fall besonders vorsichtig und nicht zu schnell fahren und auf andere, vor allem langsamere, Wintersportler Rücksicht nehmen”, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Sollte dennoch ein anderer Skisportler bei einer Kollision verletzt werden, so wird in der Regel eine sogenannte “diversionelle Erledigung” angeboten. “Somit ist die strafrechtliche Seite meist mit einer Geldbuße erledigt”, erläutert die ÖAMTC-Juristin. Schwierig wird es, wenn der schuldtragende Unfallverursacher keine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat – in diesem Fall muss er selbst für die Heilungskosten und das Schmerzensgeld aufkommen.

(Red.)

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