Fahrerflucht: drei Monate bedingte Haft
Der Mann war in Lustenau einem Fahrzeug aufgefahren und danach weitergefahren. Zwei Insassen des vorderen Fahrzeuges wurden leicht verletzt.
Kein Führerschein
Danach behauptete der Lenker, seine Frau wäre gefahren. Der Grund: Er hatte keinen Führerschein. Der betrogenen Versicherung muss der Verurteilte nun 14.000 Euro zurückbezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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