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Fahrerflucht: drei Monate bedingte Haft

Prozess nach Fahrerflucht: Bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe für Frastanzer.
Prozess nach Fahrerflucht: Bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe für Frastanzer. ©VOL.AT/ Bernd Hofmeister
Feldkirch - Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein 34-jähriger Frastanzer wegen Fahrerflucht zu drei Monaten bedingter Haft sowie 1.200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden.

Der Mann war in Lustenau einem Fahrzeug aufgefahren und danach weitergefahren. Zwei Insassen des vorderen Fahrzeuges wurden leicht verletzt.

Kein Führerschein

Danach behauptete der Lenker, seine Frau wäre gefahren. Der Grund: Er hatte keinen Führerschein. Der betrogenen Versicherung muss der Verurteilte nun 14.000 Euro zurückbezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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