Die Gartenmauer wurde dabei auf einer Länge von drei Metern beschädigt.
Die Beteiligten erklärten laut einer Aussendung der Sicherheitsdirektion Vorarlberg dem Besitzer des Hauses, der mit dem Blindenstock aus dem Haus kam, dass sie den Unfall selbst regeln werden und keine Hilfe benötigen. Da der Mann blind ist, konnte er nicht wahrnehmen, dass es sich bei der Beschädigung um seine Gartenmauer handelte.
Der unbekannte Unfallverursacher nutzte die offensichtliche Sehbehinderung des Mannes aus. Die Beschädigung an der Gartenmauer wurde erst am nächsten Tag festgestellt.
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