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F: Freisprüche im Kinderschänderprozess

Ein Pariser Berufungsgericht hat fünf Männer und eine Frau freigesprochen, die im Kinderschänderprozess von Saint-Omer wegen Misshandlung von Minderjährigen zu Haftstrafen verurteilt worden waren.

Die Angeklagten saßen bereits zwischen 30 Monaten und drei Jahren in Untersuchungshaft. Nach dem Urteilsspruch der Geschworenenjury brach ihm Gerichtssaal Jubel aus, die Freigesprochenen fielen sich in die Arme.

Zum Auftakt des Berufungsverfahrens vor vier Wochen hatte die Staatsanwaltschaft dem Gericht ein Schreiben vorgelegt, in dem der Haupttäter die Kinderschändungen bestätigt, dass die sechs Kläger unschuldig seien. Er selbst hat keine Berufung gegen seine im Juli 2004 verhängte 20-jährige Haftstrafe eingelegt.

In dem Prozess ging es um die sexuelle Misshandlung von 17 Kindern in einem sozialen Brennpunkt von Outreau, einer Vorstadt von Boulogne-sur-Mer. Das Martyrium der Opfer soll sich über Jahre hingezogen haben, und zwar unter Beteiligung von Eltern und anderen nahen Angehörigen. Bei den Ermittlungen kam es zu einer Reihe von Pannen, so dass die Medien schon bald von einem Justizskandal sprachen.

Wegen mangelnder Beweise oder widersprüchlicher Zeugenaussagen kam es schon zuvor zu sieben Freisprüchen, die als „Justizlotterie“ kritisiert wurden. Die sechs am Donnerstag Freigesprochenen haben von Anfang an ihre Unschuld beteuert. Im Berufungsprozess zogen einige Kinder ihre Anschuldigungen gegen einen Priester zurück, der unter den Klägern war. Die Anschuldigungen gegen die fünf weiteren Personen erwiesen sich als unglaubwürdig. Insgesamt waren 17 Personen zu Haftstrafen bis zu 20 Jahren verurteilt worden

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