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F: Einwanderungsgesetz verschärft

Die französische Nationalversammlung hat in der Nacht auf Samstag eine Reihe von Gesetzesmaßnahmen zur Verschärfung des geltenden Einwanderungsrechts beschlossen.

Insbesondere ist vorgesehen, dass Ehepartner von Franzosen erst nach drei statt wie bisher zwei Jahren Ehe eine zehnjährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Eine weitere Vorbedingung ist, dass der Ehepartner seine Integration unter Beweis stellt und über „hinreichende Französischkenntnisse“ verfügt. Vorgesehen ist der Entzug der Aufenthaltserlaubnis, falls sich das Paar in den ersten vier Jahren nach der Heirat trennt. „Dies wird es erlauben, eine gewisse Betrugszahl zu vermeiden“, rechtfertigte der Minister für die innere Entwicklung Estrosi mit Bezug auf die zahlreichen festgestellten Scheinehen die Maßnahme.

Ein Zusatz sieht allerdings vor, dass die Maßnahme keine Anwendung findet, wenn die Trennung infolge Gewaltanwendung durch den Ehepartner stattfindet. Im Falle von Polygamie werden die Familiengelder künftig nicht an den Ehemann, sondern an einen rechtlichen Vormund überwiesen.

Wie von Innenminister Sarkozy gefordert, wurde auch beschlossen, jenen Ausländern die ständige Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen, die wegen „urbaner Gewaltakte“ verurteilt wurden. Sarkozy hatte diese Maßnahme im vergangenen Herbst im Anschluss an die wochenlangen gewalttätigen Ausschreitungen in den benachteiligten Vorstadtzonen angekündigt. Ihre Wohnsitzkarte soll durch eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung ersetzt werden.

Die Debatte über das neue Ausländergesetz wird nächste Woche in der Nationalversammlung fortgesetzt. Auf der Tagesordnung stehen noch die für die Überseedepartements vorgesehenen Bestimmungen.

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