Muss ich meinem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob ich mich gegen das Coronavirus habe impfen lassen? Ja, meint Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien. Denn der Arbeitgeber habe das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein. Und er habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen.
Impf-Weigerung kann Kündigung auslösen
Den Vorgesetzten über eine - dann doch nicht durchgeführte - Impfung anzulügen, sei jedenfalls keine gute Idee. Dies könnte nicht nur zur Kündigung, sondern bei einer besonderen Gefährdungslage auch zur Entlassung führen, meinte Marhold heute im "Ö1-Morgenjournal".
Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben - allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten, wie Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice, ausgeschöpft seien.
Impfpflicht durch die Hintertür?
Der Tiroler-SPÖ-Chef Georg Dornauer sprach sich heute gegen eine "Impfpflicht durch die Hintertür", aus. "Ich habe bereits im Jänner dieses Jahres davor gewarnt, dass Arbeitnehmer, die sich nicht impfen lassen, relativ schnell ein Problem aus arbeitsrechtlicher Sicht bekommen könnten", so Dornauer. Er plädiert für "klare arbeitsrechtliche Regelungen bis hin zu einem Kündigungsschutz für Menschen, die sich - aus welchem Grund auch immer - nicht impfen lassen wollen oder können". Er sei für die Impfung, aber gegen einen Zwang.
(APA/Red)
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