Ein Gutachten, auf dessen Grundlage demnächst das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart über Klars Freilassung entscheiden wird, geht nicht von einer Rückfallgefahr aus. Das bestätigte sein Anwalt Heinz-Jürgen Schneider. “Das Gutachten ist positiv”, sagte der Hamburger Jurist am Freitag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Karlsruhe.
Beim OLG Stuttgart fand am Freitag die entscheidende Anhörung des 56-Jährigen statt. Nach Angaben einer Justizsprecherin soll “möglicherweise im November, spätestens im Dezember” entschieden, ob Klar aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal entlassen wird.
Klar sitzt seit 1982 im Gefängnis. Wegen neunfachen Mordes wurde er 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt. 1998 ordnete das Gericht an, dass er wegen der “besonderen Schwere der Schuld” mindestens 26 Jahre in Haft verbringen muss. Diese Frist läuft am 3. Jänner 2009 ab. Ob dies der genaue Entlassungstag sein könnte, ließ sein Hamburger Anwalts offen.
Klar gehörte zu den führenden Figuren der zweiten Generation der linksextremen Roten Armee Fraktion (RAF). Diese war für die spektakulären Anschläge im Jahr 1977 verantwortlich. Der in Freiburg geborene Klar wurde unter anderem wegen Beteiligung an der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer sowie wegen der Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto verurteilt.
Sein Gnadengesuch hatte Bundespräsident Horst Köhler im vergangenen Jahr abgelehnt. Klar und Birgit Hogefeld sind die einzigen noch inhaftierten ehemaligen RAF-Terroristen.
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