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Ex-ÖH-Chefin vor Gericht

Zu leise geredet - aus diesem Grund muss sich die ehemalige Vorsitzende der Hochschülerschaft an der Uni Wien, Angelika Obermayr, vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten.

Die Anklage wirft ihr Amtsmissbrauch vor, da sie – unbemerkt von vor bzw. im Sitzungssaal wartenden Mandataren der Oppositionsfraktionen – eine Sitzung der Universitätsvertretung eröffnet und wegen Beschlussunfähigkeit gleich wieder beendet habe, ohne die Abgeordneten ordnungsgemäß aufzurufen. Bei der betreffenden Sitzung stand ihre Abwahl auf der Tagesordnung.

Hintergrund der Geschichte: Auf Grund angeblicher Verschwendung von ÖH-Geldern ließen fünf Oppositionsfraktionen im Jänner 2000 die Abwahl Obermayrs (AktionsGemeinschaft/AG) auf die Tagesordnung einer Sitzung des Studentenparlaments setzen. Mit zwölf von insgesamt 27 Stimmen hätten die Oppositionsvertreter mit Unterstützung zweier “abgesprungener” AG-Mandatare eine Mehrheit für diesen Antrag zu Stande bringen wollen.

Während die Obermayr unterstützenden AG-Abgeordneten zur Sitzung um 09.00 Uhr nicht erschienen, warteten die Oppositionsmandatare sowie die zwei abtrünnigen AG-Vertreter entweder im oder vor dem Saal auf ihren per Lautsprecher erfolgenden namentlichen Aufruf. Laut Anklageschrift habe es Obermayr aber vorgezogen, mit Flüsterstimme die angebliche Beschlussunfähigkeit der Universitätsvertretung festzustellen, dies auf einem Tonband festzuhalten und anschließend unbemerkt den Saal zu verlassen. Dies sei ihre einzige Möglichkeit gewesen, ihre bevorstehende Abwahl zu verhindern, so der Vorwurf der Anklage.

In den kommenden fünf Sitzungen der Universitätsvertretung verhinderte Obermayr dann ihre Abwahl, indem sie die entsprechenden Anträge nicht mehr auf die Tagesordnung setzte. Ihren Hut musste sie erst nach den ÖH-Wahlen im Juli 2001 nehmen, nachdem die AG ihre Mehrheit in der Universitätsvertretung auch formal verloren hatte. Im Falle eines Schuldspruchs droht Obermayr eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

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