Ex-Mitbewohner angezeigt: Gericht schenkt "Opfer" keinen Glauben

von Christiane Eckert
Die Vorwürfen wogen schwer, Belästigungen am laufenden Band, Anrufe, Stalking, dass das Leben zur Hölle wird. Noch dazu seien vom Angeklagten zwei Kaninchen mutwillig getötet worden, eines zuvor brutal gequält. Das Ohr sei abgeschnitten, ein Auge ausgestochen worden. "Das stimmt alles nicht, die Geschichte hat einen ganz anderen Hintergrund", bekennt sich der 45-Jährige von Anfang an für nicht schuldig.
Viereinhalbstündige Verhandlung
Der Mann wohnte einst bei der 38-Jährigen, dann gab es Streit, danach gegenseitige Verunglimpfungen und Beschimpfungen. In etlichen sozialen Netzwerken machte man sich gegenseitig schlecht und sich über den anderen lustig, was das Zeug hielt. Der eine stichelte, der andere reagierte, hetzte wieder andere auf und so weiter und so fort. Das Gericht erkannte den Mann nach viereinhalbstündiger Verhandlung für nicht schuldig. Es gibt keinen Beweis, dass er irgendwelche Hasen getötet hat, es liegt kein einseitiges Belästigen vor und auch die gefährliche Drohung ist hinfällig. Das Urteil ist rechtskräftig.
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