Ex-Meinl-Gutachter will rund 728.000 Euro Honorar

Trotz seiner Abberufung habe Havranek Anspruch auf die Bezahlung seiner Tätigkeit, da er den von ihm verfassten Zeitungsartikel, der als Grund für die Befangenheit gilt, der Staatsanwaltschaft Wien nicht vorenthalten habe. Ein endgültiges Gutachten hat Havranek nicht mehr erstellt, lediglich das 23-seitige Vorgutachten liegt der Anklagebehörde vor. Mit den knapp 728.000 Euro soll der Zeitraum vom 27.8.2008 bis 3.7.2009 abgegolten werden, so “News” unter Berufung auf die Endabrechnung.
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