von Christiane Eckert/VOL.AT
Aus einem Scheidungsvergleich schuldete der 31-Jährige seiner Ex-Frau 20.000 Euro. Fünf hatte er bezahlt, 15.000 waren noch offen. Es kam zu Verzögerungen, sie betrieb Exekution. Doch sie forderte weiterhin 20.000, weil sie glaubte, noch den ein oder anderen Anspruch gegen den Ex zu haben. Dies ärgerte ihn und er sagte, dass er nun die Wahrheit bezüglich des Scheidungsgrundes offenlegen werde.
Hintergrund
Die Frau war nämlich in der Ehe „fremd gegangen“. Das gab sie auch zu. Es gab Nacktbilder auf ihrem Handy und sie hatte eine Affäre. Somit war sie die „Schuldige“ bei der Trennung. Diesen Hintergrund wollte das Paar allerdings nicht öffentlich breittreten und man schob andere Gründe vor. Im Zuge der von der Frau durchgesetzten Lohnexekution wurde es dem Mann aber zu dumm und er sagte: „So, dann komm ich auch auf die harte Tour“ und erklärte, alles auszuplaudern. Keine Erpressung, sagt Verteidiger Bertram Grass, Richter Martin Mitteregger und vermutlich auch die Staatsanwaltschaft. Somit Freispruch.
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