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Ex-Lehrer wegen Wiederbetätigung verurteilt

Ein 34-jähriger Ex-Lehrer wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu neun Monaten bedingter Haft plus 1200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.
Ein 34-jähriger Ex-Lehrer wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu neun Monaten bedingter Haft plus 1200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. ©VOL.AT/Eckert
34-Jähriger rechtfertigte Holocaust und verharmloste Gräueltaten auf Instagram.

Text von Christiane Eckert

Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 34-jähriger Ex-Lehrer wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu neun Monaten bedingter Haft plus 1200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Der Mann, der einst mit der Erziehung Jugendlicher in einer Oberländer Schule betraut war, gab via Internet Äußerungen von sich, die viele seiner Bekannten und Kollegen erstaunten und schockierten. In der Schule war er als korrekt, offen, freundlich, gerecht und keinesfalls manipulativ bekannt und auch geschätzt. Sowohl Lehrer, als auch Schüler mochten ihn. Nach Öffentlich werden seiner Kommentare wurde er sofort entlassen, jetzt ist er arbeitslos, vermutlich wird er in Österreich nie mehr als Lehrer arbeiten dürfen. Er selbst sieht sich als unschuldig, er hasse Gewalt und verabscheue Völkermord. Er habe sich einzig und allein für Meinungsfreiheit stark gemacht, so seine Erklärung.

Völliger Widerspruch

Die Äußerungen im Internet sprechen eine andere Sprache. „Sechs Millionen Juden – Bullshit!“, findet sich dort zum Beispiel. Weiters „Juden wurden verfolgt, aber haben Sie sich je gefragt, warum?“, weist er den Opfern laut Staatsanwältin Daniela Forster eine Teilschuld zu. Er hinterfragt den Einsatz von Giftgas wie andere historische Fakten. Für das Schwurgericht Beweis genug, dass hinter den Äußerungen sehr wohl Wiederbetätigung steckt. Die Strafe – neun Monate auf Bewährung plus 1200 Euro Geldstrafe ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

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