Der inzwischen 80-Jährige, ein ehemaliges Mitglied des rassistischen Ku-Klux-Klans, hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Richter Marcus Gordon erklärte, bei Killen bestehe keine Fluchtgefahr, und er stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Es geht nicht darum, was ich fühle. Es geht um die Rechtslage, sagte der Richter. Killen wurde am 21. Juni, auf den Tag genau 41 Jahre nach der Ermordung der Bürgerrechtler schuldig gesprochen. Er soll die Tat organisiert haben.
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