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Ex-Industriepräsident ist nun rechtskräftig schuldig

OLG Innsbruck wir die Höhe der Strafe festlegen.
OLG Innsbruck wir die Höhe der Strafe festlegen. ©Bilderbox
Feldkirch - Bereits die dritte OGH-Entscheidung: Industrieller betrog im Konkursverfahren Gläubiger um 800.000 Euro. Die Strafe für ihn ist noch offen.

Der ehemalige Präsident der Vorarlberger Industriellenvereinigung hat das Verbrechen der betrügerischen Krida begangen. Der Schuldspruch in dem seit 2010 anhängigen Strafprozess ist nun rechtskräftig. Demnach hat der Industrielle in seinem Privatkonkursverfahren Gläubiger um 800.000 Euro betrogen.

Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 12. Februar in seiner bereits dritten Entscheidung in dem Strafverfahren dieses Mal die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen. Die Strafe wird das Oberlandesgericht Innsbruck festlegen.

Gleich dreimal hatte das Landesgericht Feldkirch in der Strafsache urteilen müssen. Den Feldkircher Schuldspruch vom 13. November 2012 hat das Höchstgericht in Wien nicht mehr bemängelt.

Im letzten Schöffenurteil des Landesgerichts kam der unbescholtene 77-Jährige mit 20 Monaten bedingter Haft davon. Die im Juli 2010 in Feldkirch verhängte erste Strafe hatte noch drei Jahre Gefängnis ausgemacht, davon ein Jahr unbedingt. Im Jänner 2012 wurde im zweiten Rechtsgang in Feldkirch nur noch eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Verteidiger Josef Lercher ist das juristische Kunststück gelungen, mit seinen Nichtigkeitsbeschwerden beim Obersten Gerichtshof gleich zweimal erfolgreich zu sein. Beim dritten Mal aber stellte das Höchstgericht keine Verfahrensmängel mehr fest.

In den drei Feldkircher Rechtsgängen wurde der Angeklagte stets der betrügerischen Krida schuldig gesprochen. Danach hat der Industrielle 1994 aus seinem Vermögen 800.000 Euro in seine liechtensteinische Privatstiftung eingebracht. In seinem Konkursverfahren am Bezirksgericht Bregenz zwischen 1996 und 2004 habe er aber sein Stiftungsvermögen verschwiegen. So habe er Gläubiger geschädigt.

Freispruch gefordert

Vergeblich forderten der Angeklagte und sein Verteidiger in den drei Feldkircher Schöffenprozessen einen Freispruch. Die Argumentation überzeugte auch den OGH nicht: Verantwortlich für die Schädigung der Gläubiger ist nach Ansicht der Verteidigung nicht der Angeklagte, sondern einer seiner ehemaligen Mitarbeiter. Der Manager habe absichtlich den Konkurs des großen Unternehmens und damit den Privatkonkurs des als Eigentümer haftenden Angeklagten herbeigeführt. Danach habe der Manager die insolvente Firma billig gekauft und teuer verkauft.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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