Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, werden in Österreich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Für diese Wahl sind österreichische Staatsangehörige mit inländischem Hauptwohnsitz automatisch in die Wählerevidenz eingetragen.
Nichtösterreichische Unionsbürger*innen mit Hauptwohnsitz in Österreich sowie Auslandsösterreicher*innen, die wählen wollen, müssen rechtzeitig die Eintragung in die EU-Wählerevidenz beantragen.
Kundmachung
Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 30/2019 wurde die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments kundgemacht. Darin wurde als Wahltag der 26. Mai 2019 und als Stichtag der 12. März 2019 bestimmt.
Für die Europawahl wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger*innen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zudem müssen diese Personen am Stichtag in einer Gemeinde Österreichs mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Eintragung
Nicht-österreichische Unionsbürger*innen mit Hauptwohnsitz in Österreich können sich zwischen dem Wahlrecht in Österreich und dem des Herkunftlandes entscheiden. Damit Sie die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments mitbeeinflussen können, muss bis zum 12. März 2019 ein Antrag auf Eintragung in die EU-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde vorliegen.
Im Ausland lebende österreichische Staatsbürger*innen haben für die Antragstellung zur Aufnahme in die EU-Wählerevidenz ein wenig länger Zeit: bis zum 11. April 2019 muss hier ein gültiger Antrag gestellt sein.
Nähere Informationen hiezu finden Sie auf der Homepage des Bundesminsteriums für Inneres.
Wahl-Hotline des Landes
Für nähere Auskünfte zur Europawahl stehen die zuständige Wohnsitzgemeinde oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 zur Verfügung. Auch per E-Mail an wahlinfo@vorarlberg.at werden Fragen zur Wahl entgegengenommen.
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