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Europareise mit gestohlener Bankomatkarte: 20 Monate Haft

Der Dieb kaufte sich mit der gestohlenen Bankomatkarte ein Ticket nach Paris.
Der Dieb kaufte sich mit der gestohlenen Bankomatkarte ein Ticket nach Paris. ©Bilderbox
Mit einer gestohlenen Bankomatkarte hat sich ein mehrfach vorbestrafter 45-Jähriger eine 17-tägige Europareise finanziert.

Er hob dabei in Summe 10.600 Euro ab. Zum Plastikgeld war er gelangt, weil die Karte einem Trinkkumpanen aus der Tasche gefallen war. Das Opfer bemerkte den Diebstahl erst nach rund drei Wochen. Der Beschuldigte wurde heute, Freitag, am Landesgericht Salzburg zu 20 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.

Bankomatkarte nach Trinktour gestohlen

Die Bankomatkarte sei dem Opfer bei der Rückfahrt nach einer “Trinktour” von München nach Salzburg aus dessen Geldtasche gefallen und auf dem Sitz des Zugabteils liegengeblieben. Der 45-Jährige nutzte diese Situation und stahl die Karte. In München Ost habe er, während seine beiden Begleiter schliefen, den Zug verlassen und eine Fahrkarte nach Paris gekauft. “Ich weiß nicht, warum ich das getan habe, der Alkohol hat dabei sicher eine wesentliche Rolle gespielt”, erklärte der Beschuldigte. Er habe das Geld für “alles, was ich so gebraucht habe” ausgegeben. So finanzierte er sich eine Reise durch Europa – passierte Marseille, Nizza, Palermo, Neapel und Rom. Insgesamt hob der 45-Jährige 53 Mal Geld vom Bankomaten ab.

45-Jähriger stellt sich der Polizei: Weggeschickt

Er sei von selbst nach Salzburg zurückgekehrt und freiwillig zur Polizei am Salzburger Hauptbahnhof gegangen, sagte der 45-Jährige aus. Die Beamten hätten ihn jedoch nach Abnahme seines Reisepasses wieder weggeschickt, da nichts gegen ihn vorgelegen sei. Am nächsten Tag klickten dann doch die Handschellen und der Angeklagte wurde festgenommen. Vor Gericht zeigte sich der 45-Jährige geständig und reumütig – er wolle für den Schaden, den er verursacht hat, aufkommen. Insgesamt hat der Mann Schulden in Höhe von rund 100.000 Euro.

10.600 Euro rückerstattet

Warum das 28-jährige Opfer erst nach drei Wochen das Fehlen seiner Bankomatkarte bemerkte, konnte er sich selbst nicht erklären. Er habe die Karte in der Zeit nicht gebraucht. Der Bestohlene war mit einem Freund sowie dem Angeklagten von frühmorgens bis abends in München unterwegs gewesen – sowohl im Hofbräuhaus als auch im Hardrock Cafe wurde reichlich Alkohol konsumiert. Der Schaden in Höhe von 10.600 Euro wurde dem Opfer bereits von dessen Bank rückerstattet. (APA)

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