Die diesbezüglichen Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) werden zu zögerlich umgesetzt, wird in einem Evaluierungsbericht, der am Mittwoch offiziell publiziert wird und der APA vorliegt, kritisiert.
Die Justiz arbeite an zusätzlichen Verhaltensregeln und Leitlinien für alle Justizbediensteten. Es bestünden auch ehrgeizige Pläne zur Einführung eines Compliance-Management-Systems. "Bis jetzt wurden jedoch noch keine Verbesserungen finalisiert, und einige der angestrebten Reformen und Verbesserungen befinden sich noch in einem frühen Stadium." Vorläufig sei einer einzigen Empfehlung zur Gänze entsprochen worden und zwar jener die Öffentlichkeit von Verhandlungen der Verwaltungsgerichte betreffend.
Einmischung von Politik
Kritisch sieht der Bericht die Bestellung von Justizpersonal. "Das Risiko politischer Einmischung bleibt eine Realität in Österreich, und es gab Fälle, wo beispielsweise die Kabinettschefin der Landesregierung angeblich politisch unterstützt wurde, um Präsidentin des Verwaltungsgerichts zu werden - die Ausschreibung legte sogar eine obere Altersgrenze von 40 Jahren fest", verweisen die Experten auf den Fall der Büroleiterin vom früheren burgenländischen Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ), die nach massiver öffentlicher Kritik nicht Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Burgenland sondern Landtagsdirektorin wurde.
Compliance-Regeln und Kodex für Justizbedienstete
Was die Compliance-Regeln für alle in der Justiz tätigen Personen betrifft, verweist das Justizministerium darauf, dass im Mai 2018 eine Compliance-Webseite im Intranet eingerichtet wurde, die für alle Justizbediensteten zugänglich ist. Die Bediensteten können dort relevante Informationen (z. B. betreffend den Verhaltenskodex für Strafvollzugsbedienstete) abrufen.
Zudem sei der Entwurf eines Kodex für alle Justizbediensteten, einschließlich Richtern und Staatsanwälten im Umfang von 32 Seiten vorbereitet worden und werde gegenwärtig diskutiert (er behandelt unter anderem Geschenke, Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen sowie die Amtsverschwiegenheit). Eine begleitende (achtseitige) Broschüre, die die grundlegenden Richtlinien für das Verhalten der Justizbediensteten enthält, befinde sich gleichfalls im Entwurfsstadium. Die Entwürfe sollen an alle Justizbediensteten zur Stellungnahme ausgesandt werden.
Empfehlungen nur teilweise umgesetzt
GRECO zeigt sich in dem Bericht erfreut, dass sich eine Reihe von Änderungen in Ausarbeitung befinden, er kritisiert aber eben, dass dies zu langsam geschehe. Der vorliegende Länderbericht ist Teil der mittlerweile vierten Evaluierungsrunde der Antikorruptionsregeln in Österreich. Der Bericht befasst sich mit Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten.
Über den parlamentarischen Bereich hat die APA bereits am Montag berichtet. Auch hier ist der Bericht wenig schmeichelhaft: von acht Empfehlungen nur zwei teilweise umgesetzt. "Im Hinblick auf Abgeordnete sind die Ergebnisse klar unbefriedigend", urteilen die Experten.
(APA)
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