Zunächst ist demnach die Nutzung für Krankenschwestern, Apotheker, Physiotherapeuten, Makler und Bergführer möglich. Die Gruppe von Berufen könnte aber später ausgeweitet werden.
Beim Jobwechsel ins Ausland ist es häufig nötig, erworbene Fähigkeiten dort offiziell anerkennen zu lassen. Das dient der Vergleichbarkeit von Qualifikationen, aber auch dem Schutz der Konsumenten oder Patienten. Wechselwillige in einem der genannten Berufe können diese Prozedur nun elektronisch hinter sich bringen.
Zunächst muss der Interessent dabei ein Profil auf der Seite europa.eu/youreurope/epc anlegen und seine Dokumente hochladen, wie die EU-Kommission erläuterte. Er kann dies in jeder EU-Sprache tun. Eine Behörde im Heimatland prüft Echtheit und Gültigkeit und gibt die Bearbeitung an die Kollegen im Gastland weiter. Von dort bekommt dann beispielsweise die Krankenschwester ihr Anerkennungszertifikat, den Europäischen Berufsausweis, den sie ausdrucken kann.
Der klassische, oft mit dem Gang zum Amt verbundene Weg zur Anerkennung der Qualifikationen bleibt laut EU auch für die genannten Berufe weiter möglich. Davon abgesehen könnten für eine langfristige Niederlassung im Ausland auch bei der Nutzung des neuen elektronischen Programms weitere Prüfungen und damit auch wieder Nachweise und andere Unterlagen in Papierform nötig seien. (APA)
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