Wird ein Ausländer verurteilt, soll dies künftig der Justiz seines Heimatlandes mitgeteilt werden.
Das Projekt erfordert keine Sammlung neuer Daten, was Kostenprobleme verursacht hätte, sagte die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montag bei der Projektvorstellung in Paris. Die Abfragerechte werden dabei nicht erweitert. Eine Änderung der Gesetze sei nicht nötig, versicherte der französische Justizminister Dominique Perben.
Das Projekt ist für andere EU-Staaten offen. Tschechien und andere haben bereits Interesse geäußert. Angestoßen wurde das Projekt von Deutschland und Frankreich. Im Juli 2004 griffen die 25 EU-Justizminister die Idee auf. Anlass war der Fall Fourniret: Der Mädchenmörder hatte in Belgien dank eines makellosen Führungszeugnisses in einer Schulkantine arbeiten dürfen, obwohl er in Frankreich wegen Vergewaltigungen verurteilt worden war.
Bisher mussten Verurteilungen von EU-Bürgern durch deutsche Gerichte nur einmal jährlich der Justiz des EU-Partnerstaates übermittelt werden. Wenn vor einer Anklageerhebung im Heimatland des Beschuldigten nach einer Vorstrafe gefragt wird, dauert die Antwort per Post oft mehrere Wochen. Künftig können die Justizbehörden eine elektronische Anfrage im Partnerland starten. Die Antwort erfolgt automatisch am selben Tage auf elektronischem Wege.
Den Aufbau eines zentralen EU-Strafregisters hatte Zypries im Juli 2004 abgelehnt. Angesichts der Datenmengen sei es viel besser, eine gegenseitige Abfrage zu ermöglichen. In Deutschland sind sechs Millionen Personen mit 15 Millionen Strafurteilen gespeichert. Nur ein halbes Promille der Anfragen kommt aus dem Ausland.
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