Auf der Tagesordnung stehen zwei Richtlinienvorschläge und eine Mitteilung der Europäischen Kommission, die auf ihre Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeit hin zu prüfen sind.
Der Europa-Ausschuss tritt unter Vorsitz von Landtagspräsident Gebhard Halder zusammen. Zur Beratung stehen die EU-Richtlinienvorschläge über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie über die Umsetzung der Gleichbehandlung von Menschen ungeachtet ihres Glaubens bzw. ihrer religiösen Ausrichtung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung. Des weiteren wird die Mitteilung der Europäischen Kommission “Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung” behandelt.
Die Richtlinienvorschläge sowie die Mitteilung der Kommission sind auf ihre Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeit hin zu prüfen. Dieses Prüfverfahren ermöglicht es den nationalen und regionalen Parlamenten der EU-Länder, Vorhaben der EU-Kommission dahingehend zu prüfen, ob die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Dabei geht es etwa um die Frage, ob die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen nicht ihre Kompetenzen überschreitet, ob die Maßnahmen nicht auch von den Mitgliedstaaten selbst gesetzt werden können, und ob die Vorschläge, die die EU-Kommission macht, tatsächlich verhältnismäßig sind.
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