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EuGH untersagt Vorsteuerabzüge

Mobilfunkbetreiber dürfen für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren keine Vorsteuerabzüge geltend machen. Gerichtshof sieht Versteigerung nicht als wirtschaftliche Tätigkeit.

Die staatliche Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen war nämlich keine wirtschaftliche Tätigkeit, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Somit entfalle auch die Mehrwertsteuer-Pflicht, die nur für wirtschaftliche Tätigkeiten gelte.

In Österreich wurden Erlöse von rund 800 Mio. Euro durch die UMTS-Lizenzen erzielt, in Großbritannien Erlöse in der Größenordnung von 22,5 Mrd. Pfund (38 Mrd. Euro). T-Mobile-Austria klagte – unterstützt von den anderen österreichischen Mobilfunkbetreibern – vor dem EuGH auf Rückerstattung durch den Fiskus, ebenso wie der Konzern Hutchison, der in Großbritannien Vorsteuer geltend machte.

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