Im aktuellen Fall siegte damit eine deutsche Reisende. Sie hatte mit Air France einen Flug von Bremen über Paris und Brasilien nach Paraguay gebucht. Da der Flug in Bremen mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung startete, verpasste die Frau ihre beiden Anschlussflüge und kam in Paraguay mit einer über elfstündigen Verspätung an. Air France hatte die Ausgleichszahlung mit der Begründung verweigert, entscheidend sei die Verspätung beim Abflug und nicht bei der Ankunft. (APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.