EuGH: Polnische Justizreform ist europarechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die umstrittene polnische Justizreform für europarechtswidrig erklärt. Die Bestimmungen des polnischen Rechts zur Senkung des Ruhestandsalters der Richter am Obersten Gericht verstießen gegen EU-Recht, teilte der EuGH am Montag in Luxemburg mit. Die EU-Kommission hatte Warschau wegen der im Vorjahr beschlossenen Reform verklagt.
Die Brüsseler Behörde erkannte in der Senkung des Pensionsalters von 70 auf 65 Jahre einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz, weil damit missliebige Richter leichter entfernt werden können. Mitte April empfahl ein EuGH-Generalanwalt, die Regeln für nicht rechtens zu erklären. Die Herabsetzung des Pensionsalters der obersten Richter ist Teil der Justizreform in Polen. Deshalb sind noch zwei weitere Fälle beim höchsten europäischen Gericht anhängig. Wegen der Justizreform läuft gegen Polen bereits ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags, das bis zum Entzug der Stimmrechte des sechstgrößten EU-Landes führen könnte.
(APA/)
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