Die Fernwärme Wien muss auch Aufträge, die nicht direkt mit ihren “öffentlichen” Aufgaben – also der Versorgung mit Fernwärme – zusammenhängen, nach den öffentlichen Vergaberegeln ausschreiben. Das geht aus einem Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Beantwortung einer Anfrage des österreichischen Vergabekontrollsenats (Rechtssache C-393/06) hervor.
Fernwärme Wien hat 2006 die Errichtung einer Kälteanlage für ein Büro- und Geschäftszentrum in Wien ausgeschrieben. Die Generalplanung von Kälteanlagen für größere Immobilienprojekte ist eine der Nebenaktivitäten des zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Wien befindlichen Unternehmens. In der Ausschreibung wurde festgehalten, dass das österreichische – und damit auch europäische – Vergaberecht auf den gegenständlichen Vergabevorgang keine Anwendung finde.
Ein Unternehmen, das sich an dem Verfahren beteiligt hatte und wegen angeblicher Negativreferenzen nicht zum Zug kam, die Ing. Aigner GmbH, focht das Verfahren daraufhin an. Seine Begründung: Die Vergabe falle unter die EU-Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen. Das hat der EuGH nun bestätigt. Wie mit dem Verfahren über die Kälteanlage nun weiter umgegangen wird, muss der Vergabekontrollsenat Wien entscheiden.
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