EU zieht mit Emissionshandel wieder vor Gericht

Polen und Estland hatten gegen die EU-Kommission einen Rechtsstreit um die Zahl der an die Unternehmen verteilten Emissionsrechte gewonnen. Das EU-Gericht erster Instanz hatte im September geurteilt, dass die Kommission den EU-Staaten nicht vorschreiben darf, wie viel CO2-Ausstoß sie im Rahmen des Kohlendioxid-Emissionshandels ihrer Industrie erlauben können. Die Kommission hatte Polen und Estland 2007 gezwungen, die Menge der Zertifikate stark zu reduzieren. Damit überschritt sie nach Meinung der Richter in Luxemburg jedoch ihre Kompetenzen.
Der Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten ist das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen den Klimawandel. Unternehmen bekommen vom Staat Kontingente von CO2-Emissionen zugeteilt. Da sie mit überschüssigen Zertifikaten handeln können, haben sie einen Anreiz, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission im Voraus ihre nationalen Zuteilungspläne übermitteln. Die Kommission kann prüfen, ob die EU-Richtlinie zum Emissionshandel dabei eingehalten wird.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.