Dank des Schutzrechts erhalten sie ein Entgelt, wenn ihre Stücke öffentlich gesendet oder gespielt werden.
Bei einem Schutzrecht von nur 50 Jahren sieht sich ein Musiker, der mit 20 Jahren einen Hit aufgenommen hat, mit 70 vor einem Einkommensausfall. Dies hätte allein in Großbritannien in den kommenden zehn Jahren 7.000 Künstler betroffen, darunter Stars wie Cliff Richard oder die Beatles. Die Regel nützt allerdings eher den Geringverdienern, denn die Einnahmen belaufen sich im Schnitt nur auf 150 bis 2.000 Euro im Jahr. Profitieren würden auch die Plattenfirmen von der längeren Laufzeit. Damit könnten sich die Firmen auf den Wandel am Musikmarkt einstellen. Denn der Vormarsch des Internets als Bezugsquelle für Musik hat die Ladenverkäufe in den vergangenen fünf Jahren um 30 Prozent einbrechen lassen.
In den USA – Europas größter Mitbewerber im internationalen Musikmarkt – sind die Rechte von Künstlern und Produzenten 95 Jahre geschützt, auch in zahlreichen anderen Ländern beträgt die Schutzfrist 70 bis 80 Jahre, erläutert IFPI Austria, der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft, in einer Stellungnahme zum EU-Vorschlag. Geschäftsführer Franz Medwenitsch begrüßte die EU-Initiative. “Er bedeutet mehr Fairness für die Künstler und stärkt die europäische Musikwirtschaft im internationalen Wettbewerb.” Darüber hinaus sei es auch eine Anpassung an die Fristen bei anderen Kreativen (Komponisten, Autoren, Regisseure), deren Leistungen auf Lebenszeit und für weitere 70 Jahre als Urheber geschützt seien.
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