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EU will Roaming-Gebühren im Sommer 2017 beenden

Allerdings kein völlige Aus der Extra-Gebühren
Allerdings kein völlige Aus der Extra-Gebühren
Reisende können künftig deutlich günstiger im EU-Ausland telefonieren, im Internet surfen und SMS schreiben. Denn die Roaming-Gebühren in der EU sollen am 15. Juni 2017 auslaufen.

Darauf einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht auf Dienstag nach einer zwölfstündigen Sitzung in Brüssel, wie Lettland als derzeitiger Vorsitz der EU-Staaten mitteilte.

Einschränkungen

Das völlige Aus der Extra-Gebühren bedeutet dies für Konsumenten aber nicht: Anbieter dürfen Einschränkungen machen, wenn Nutzer häufiger im EU-Ausland mobil telefonieren, surfen oder SMS schicken und nicht nur bei gelegentlichen Reisen. Zudem sollen Anbieter entstandene höhere Kosten abrechnen können.

Fünf Cent pro Minute

In einem Zwischenschritt sollen die Roaming-Aufschläge am 30. April 2016 noch einmal deutlich sinken. Dann dürfen laut Mitteilung Telefonate im EU-Ausland nur noch 5 Cent pro Minute kosten (derzeit 19 Cent für abgehende, 5 Cent für eingehende Anrufe), die Obergrenze für SMS ist 2 Cent (derzeit 6 Cent) und beim Surfen darf jedes Megabyte an Daten mit maximal 5 Cent zu Buche schlagen (derzeit 20 Cent). Hinzu kommt jeweils noch die Mehrwertsteuer.

Netzneutralität

Eine Einigung gab es auch in der umstrittenen Frage der Netzneutralität. Dahinter steckt die Idee, dass Internet-Provider und Telekommunikationsunternehmen die Datenpakete der Nutzer gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken – unabhängig davon, woher sie stammen oder welchen Inhalt sie haben. Heftig diskutiert wurde bei den Verhandlungen, ob und welche Daten unter bestimmten Bedingungen doch Vorrang haben sollten.

Internet-Anbieter müssten verschiedene Arten von Verkehr gleichmäßig behandeln, hieß es in der lettischen Mitteilung. Drosseln oder Blockieren von Inhalten soll nur im Ausnahmefall erlaubt sein, etwa bei Cyber-Angriffen.

“Generelle Qualität”

Bestimmte Spezialdienste sollen Vorrang erhalten dürfen – das könnten zum Beispiel Anrufe des automatischen Auto-Notrufs eCall sein, erläuterte Kammerevert. Voraussetzung dafür sei aber, dass diese Dienste notwendig seien und eine ausreichende Netzkapazität zur Verfügung stehe. Die “generelle Qualität” für andere Nutzer müsse weiterhin ausreichen.

Trotz der Grundsatzeinigung müssen einige Details noch ausgehandelt werden. Wenn dies geschehen ist, müssen die EU-Staaten und das Parlament den informellen Kompromiss offiziell bestätigen. (APA)

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