EU-Wahl-Serie: Die Antworten auf häufig gestellte Fragen

WÄHLEN AUßERHALB
Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Ja, und zwar in allen Wahllokalen Österreichs, aber nur mit Wahlkarte – ausgefüllt (als Briefwahl) oder auch nicht (Wahlkartenwahl), persönlich oder auch von einem anderen überbracht.
Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?
Ja, sobald Sie ihre Wahlkarte haben. Porto müssen Sie nicht zahlen, die Kosten für die Rücksendung an die Bezirkswahlbehörde trägt der Bund. Achtung: Das Kuvert muss rechtzeitig aufgegeben werden und bis zum Wahlsonntag bei den Behörden ankommen. Extra für die Briefwahl werden die Postkästen am Samstag vor der Wahl noch einmal geleert – allerdings schon ab 9.00 Uhr Früh.
Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?
Ja, und zwar mittels Briefwahl. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahlsonntag abschicken, entweder vor der Abreise aus Österreich oder aber vom Ausland aus. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen! In der EU bzw. der Schweiz können Sie ihre Wahlkarte auch bis 20. Mai bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) abgeben; im Nicht-EU-Ausland ist dies bis zum 17. Mai möglich.
Ich hab es nicht geschafft, meine Wahlkarte rechtzeitig von der Post abzuholen. Kann ich trotzdem wählen?
Ja, aber nur, wenn Sie sich an dem Ort aufhalten, an den Sie Ihre Wahlkarte haben schicken lassen. Also z.B. zu Hause oder am Kur- oder Urlaubsort. Dann können Sie am Samstag beim Innenministerium nachfragen, wo sich die Wahlkarte befindet, sie abholen und damit wählen. Die Gemeindewahlbehörden müssen die nicht zugestellten Wahlkarten von der Post abholen und den Wählern am 26. Mai aushändigen.
Ich hab meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?
Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für “unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurden”, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die “alte” Wahlkarte abgeben.
(APA)
Der letzte Teil der insgesamt fünfteiligen Serie erscheint morgen, Samstag
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