“2008 wurden durch EURODAC 219.557 Fingerabdrucksätze von Asylbewerbern, 61.945 Fingerabdrucksätze von Personen, die illegal eine Außengrenze überschritten haben, und 75.919 Fingerabdrucksätze von Personen, die während eines illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden, verarbeitet”, teilte die EU-Kommission mit. Angaben zu den Zahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten liegen nicht vor.
Bei 17,5 Prozent der 2008 gestellten Asylanträge handelte es sich nach Angaben der EU-Kommission um Folgeanträge. Diese Zahl entspreche in etwa den Zahlen der Vorjahre. “Der heute veröffentlichte Bericht zeigt, wie nützlich diese EU-weite Fingerabdruck-Datenbank bei der Bearbeitung von Asylanträgen ist, denn mit Hilfe der Speicherung und des Abgleichs der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegal eingereisten Personen lässt sich leichter feststellen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, so dass ein ‘Asylshopping’ verhindert wird”, erklärte EU-Justizkommissar Jacques Barrot.
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