Der Ministerrat wird Bundespräsident Heinz Fischer um die Erteilung einer Unterzeichnungsvollmacht für Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) und Außenministerin Ursula Plassnik (V) ersuchen. Unterzeichnet wird die Verfassung am 13. Dezember in der portugiesischen Hauptstadt als Vertrag von Lissabon.
Danach beginnen die Ratifikationsverfahren in allen 27 Mitgliedstaaten. In Österreich wird die Regierung vermutlich im Jänner über eine Regierungsvorlage einen entsprechenden Beschluss fassen. Ende Jänner wird der Vertrag dann dem Verfassungsausschuss des Nationalrats zugewiesen. Nach den Ausschussberatungen wandert das Papier weiter ins Plenum des Nationalrats und anschließend in den Bundesrat.
Ende März/Anfang April wird durch den Bundespräsidenten eine Ratifikationsurkunde ausgestellt und hinterlegt. Europaweit in Kraft treten soll der Vertrag vor den Europawahlen 2009.
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