Dies teilte der tschechische Premier Fischer am Donnerstag mit. Die Regierung reagierte damit auf die Beschwerde gegen den Lissabon-Vertrag, die eine Gruppe von EU-kritischen Senatoren beim Verfassungsgerichtshof eingereicht hatte.
Fischer erklärte, dass der Verfassungsgerichtshof nicht die Kompetenzen habe, die sogenannten irischen Garantien zu überprüfen. Zudem kritisierte das Kabinett, dass die Beschwerdeführer ihren Prüfantrag diese Woche noch ergänzen wollten.
Die offizielle Position der Regierung zu dem Prüfantrag ist wichtig für die Verfassungsrichter, da sich diese am 27. Oktober bei einer öffentlichen Anhörung in Brünn mit dem Prüfantrag befassen müssen. Auch beide Parlamentskammern haben bereits ihre Positionen zu dem Prüfantrag an den Verfassungsgerichtshof geschickt. Nun muss nur mehr der tschechische Präsident Klaus seine Haltung darlegen.
Kürzlich forderte der EU-Kritiker Klaus eine Ausnahmeregelung für Tschechien von der EU-Grundrechtecharta, weil er befürchtet, dass diese Eigentumsansprüchen von vertriebenen Sudetendeutschen Tür und Tor öffnen könnte. Die tschechische Regierung bemüht sich derzeit um eine Erfüllung dieser Forderung, verlangt von Klaus aber zugleich eine Garantie, dass er den Lissabon-Vertrag dann auch wirklich unterschreibt. Auch Irland wurden vonseiten der EU Zugeständnisse gemacht, damit Anfang des Monats ein zweites Referendum abgehalten wurde, bei dem der EU-Vertrag nach vorheriger Ablehnung schließlich angenommen wurde.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.