Bis Ende 2014 müssen die EU-Staaten ein computergestütztes Zentralregister einführen, in dem Name und Adresse des Besitzers, der Typ, die Marke, das Modell und der Kaliber sowie die Seriennummer der Waffe mindestens 20 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Für Österreich heißt dies, dass spätestens 2014 auch eine Registrierung von Schrotflinten vorgeschrieben ist. Der Kauf solcher Waffen ist in Österreich bisher nicht meldepflichtig. Eine Evaluierung der EU im Jahr 2012 soll klären, ob die Klassifizierung in vier unterschiedliche Waffentypen auch weiterhin gelten soll. Pläne der zuständigen Berichterstatterin, der deutschen Grünen Gisela Kallenbach, den Kauf aller Waffengattungen genehmigungspflichtig zu machen, waren bereits im Vorfeld gescheitert.
Der Kauf von Schusswaffen wird nach der neu gefassten EU-Richtlinie europaweit erst ab 18 Jahren freigegeben. Jäger und Schützen dürfen Minderjährige unter 18 Jahren das Tragen von Waffen erlauben, sofern diese unter Aufsicht von Erwachsenen stehen, die über die entsprechenden Jagd- und Waffenberechtigungen verfügen. Weitgehende Ausnahmen gelten für Sportschützen und Traditionsvereine. So ist etwa auch in der Neufassung der Richtlinie klar gestellt, dass die Tiroler Schützen mit ihren Waffen grenzüberschreitend Veranstaltungen durchführen können.
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