EU-Verfahren gegen Polen wegen Richter-Pensionierung

Angesichts der bevorstehenden Durchsetzung der Maßnahme sehe die Kommission Dringlichkeit, teilte ein Sprecher am Montag in Brüssel mit. Polen habe einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.
Neue Regelung trifft jeden dritten Richter
Ein bereits im April in Kraft getretenes Gesetz in Polen sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Die Regelung trifft rund ein Drittel der Richterschaft. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen. Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter auf diese Weise vorzeitig entfernt werden könnten.
Die EU-Kommission erhebt bereits seit mehr als zwei Jahren Bedenken gegen den Umbau der Justiz durch die rechtskonservative Regierung in Polen. Im Dezember hatte sie erstmals überhaupt ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten gegen Polen gestartet.
(APA/dpa)
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