Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am Donnerstag entschieden (Rechtssachen C-639/11 und C-61/12).
Briten mussten Wagen umbauen
Im konkreten Fall ging es um Auflagen in Polen und Litauen. In beiden Ländern herrscht Rechtsverkehr. Autofahrer zum Beispiel aus Großbritannien sind per Gesetz verpflichtet, ihre Wagen vor der Zulassung umbauen zu lassen, damit sich der Fahrersitz wie üblich links befindet. Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt, weil die Regelungen aus ihrer Sicht den freien Warenverkehr beschränken.
Der Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Auflagen unrechtmäßig sind. Derartige Vorschriften für Neuwagen ließen sich nicht aus der EU-Gesetzgebung ableiten.
Keine Beweise für Nachteile
Auch bei Gebrauchtwagen, die bereits in einem Land mit Linksverkehr zugelassen waren, sieht der EuGH keine guten Gründe für einen Umbau. Polen und Litauen hätten nicht beweisen können, dass andernfalls die Verkehrssicherheit leide. Risiken ließen sich auch durch kleinere Nachrüstungen beheben, zum Beispiel durch zusätzliche Außenspiegel oder Änderungen an Scheinwerfern und Scheibenwischern.
(APA)
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