Der Ministerrat will sich stattdessen auf Vorschriften für grenzüberschreitende Züge beschränken.
Die Erstattungsregeln seien der wesentliche Streitpunkt zwischen Rat und Parlament, bestätigte ein EU-Diplomat. Das nunmehr anstehende Vermittlungsverfahren solle noch unter deutschem EU-Vorsitz im Juni beginnen. Wesentliche Verzögerungen seien deshalb aber nicht zu erwarten, hieß es.
Die EU-Kommission hatte im März 2004 vorgeschlagen, die Rechte der Fahrgäste im internationalen Bahnverkehr zu stärken. Zum damals vorgelegten so genannten dritten Eisenbahnpaket gehören auch ein grenzüberschreitend gültiger Lokführerschein, neue Vorgaben für den Güterverkehr und eine Marktöffnung für Personenzüge auf internationalen Verbindungen.
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