Unter anderem definiert die Kommissionsvorlage für den Ministerrat, was EU- weit als kriminelle Organisation gelten soll.
Die Behörde will auch erreichen, dass Beschuldigte, die mit den Ermittlern zusammenarbeiten, in allen 25 EU-Ländern vergleichbare Straferleichterungen erwarten können. Umgekehrt sollen auch erschwerende Umstände überall ähnlich festgelegt werden. Zudem soll die gegenseitige Anerkennung von Schuldsprüchen verbessert werden.
Mit dem vorgeschlagene Rahmenbeschluss will die Kommission die grenzüberschreitende Kriminalität eindämmen und Verbrecher davon abhalten, sich in EU-Ländern mit geringerer Strafandrohung festzusetzen. Der Ministerrat muss noch einstimmig zustimmen.
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